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Neue Förderungen – höhere Darlehen, höherer Zinsvorteil, aber keine Zuschüsse mehr!

Vor wenigen Tagen haben wir nun die ersten Informationen zu den neuen KFW-Förderungen für Neubauten, die ab dem 01.03. zur Verfügung stehen sollen, erhalten. Diese heißen nun Klimafreundlicher Neubau(abgekürzt KfN) und werden in drei Varianten angeboten:

  • Basisförderung
  • Mit Nachhaltigkeitszertifikat
  • Für Familien mit Kindern mit geringerem Einkommen (Ersatz für Baukindergeld)

Für die ersten beiden Produkte werden 750 Millionen € bereitgestellt, für den Ersatz des Baukindergelds weitere 350 Millionen €. Beantragt werden können die ersten beiden Produkte ab dem 1.3., der Ersatz des Baukindergelds voraussichtlich ab dem 1.6.2023. Für die Basisförderung erhält man 100.000 € Zins-vergünstigtes Darlehen pro Wohneinheit. Bei Wahl eines Hauses mit Nachhaltigkeitszertifikat erhält man sogar 150.000 € Darlehen und somit 30.000 € mehr als aktuell.

30.000 € höheres Darlehen für Häuser mit Nachhaltigkeitszertifikat

Für Familien mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 € brutto im Jahr werden die zuvor genannten Sätze um jeweils 40.000 € für bis zu zwei Kindern erhöht, um 65.000 € für bis zu 4 Kindern und um 90.000 € für 5 und mehr Kinder.

Somit erhalten Familien mit geringerem Haushaltseinkommen ein stark vergünstigtes Darlehen von bis zu 240.000 €.

Aktuell sind die Rahmenbedingungen, technischen Merkblätter und Mindestanforderungen der Förderungen veröffentlicht worden. Allerdings werden wir die genauen Zinsen erst ab dem 01.03.2023 erfahren. Somit ist ein Vergleich erst dann möglich, wenn wir wissen, wie groß der Zinsvorteil wirklich ist und ob dieser sich in den einzelnen Programmen noch unterscheidet.

Der Zinsvorteil für alle Produkte wird aber mit 2 % bis zu 4 % angegeben!

Dies soll den Wegfall aller Zuschüsse kompensieren. Hatten die Zuschüsse in der Zeit vom 01.07.2021 bis zum 23.01.2022 Ihren Höhepunkt von bis zu 37.500 € pro Wohneinheit erreicht, werden aktuell gar keine Zuschüsse mehr an Privatpersonen gezahlt. Dies führt dazu, dass viele Fachleute nach der Verkündigung der neuen Bedingungen sehr enttäuscht reagierten und im ersten Moment geschrieben haben, dass sich dies nicht lohnen würde. Außer Acht gelassen wird dort aber, dass der Zinsvorteil von bis zu 4 % selbst in der Basisförderung bei einem langfristigen Darlehen schnell weit über 30.000 € in den ersten zehn Jahren erreichen kann. Und somit der Zinsvorteil selbst in der Basisförderung die Höhe des maximalen Zuschusses von 37.500 € erreichen kann. Bei der Förderung mit Nachhaltigkeitszertifikat würden aufgrund der höheren Darlehenssumme sogar über 50.000 € Zinsvorteil in den ersten zehn Jahren erreicht werden können. (Hier wurde in den Rechnungen immer mit einem Zinsvorteil von 4 % gerechnet, sollte dieser niedriger ausfallen, reduziert sich somit auch die Ersparnis über zehn Jahren!)

Zinsvorteil von über 50.000 € mit Nachhaltigkeitszertifikat möglich!

Allen Produkten (Basis, NH und Familienförderung) ist gemein, dass mindestens ein Effizienzhaus 40 gebaut werden muss. Ein Effizienzhaus 40 ist der höchste Standard, den wir in den letzten Jahren hatten und ist dämmtechnisch nahezu auf Passivhausniveau. Die Zahl 40 sagt aus, dass dieses Haus maximal 40 % Primärenergie verbrauchen darf, gemessen am Neubaustandard von 2009. Oder andersherum, mindestens 60 % energiesparender sein muss, als ein Neubau aus dem Jahr 2009. Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber, das letzte Mal den Standard an Dämmung und Technik definiert, der als Referenz angesehen wird.

Damit man eine der Förderungen erhält, muss also in jedem Fall ein besonders energiesparendes Haus gebaut werden, was mindestens 60 % besser ist als der Neubaustandard aus dem Jahr 2009!

Der Unterschied zwischen der Basisförderung und der mit Nachhaltigkeitszertifikat ist das Zertifikat selbst. Benötigen Sie bei der Basisförderung nur einen Energieberater und die Berechnung der Ökobilanz, benötigen Sie bei der zweiten Variante noch einen Auditor für die Beratung, Überprüfung und Einreichung der Unterlagen bei einer Zertifizierungsstelle (DGNB, BNK oder NahWoh). Ebenfalls werden bei dem Nachhaltigkeitszertifikat mindestens 19 Kriterien geprüft, bei der Basisförderung nur ein Kriterium, die Ökobilanz.

Im Vergleich zu der ausgelaufenen Förderung aus dem letzten Jahr, muss nun zusätzlich zum Effizienzhausstandard zumindest eine Ökobilanz erstellt werden. Eine Ökobilanz ist quasi eine Erweiterung des Energieausweises um die Berechnung des Energieverbrauchs bzw. den Umweltschaden durch die Errichtung, die Instandhaltung und den Rückbau des Gebäudes (graue Energie), aber auch des Haushaltsstroms, welcher mit einer Pauschale, bezogen auf die Größe des Gebäudes, berechnet wird. Somit werden nun drei Bereiche in einer Ökobilanz erfasst.

  • Energieverbrauch der Technik des Gebäudes,
  • Energieverbrauch des Haushaltsstroms und
  • Energieverbrauch für die Konstruktion des Gebäudes (Errichtung, Instandhaltung, Rückbau, Recycling).

Die Ökobilanz wird in wenigen Jahren den Energieausweis ablösen und somit einen ganzheitlichen Blick auf das Gebäude im Lebenszyklus bieten.

Alle Werte werden für die Lebenserwartung eines Gebäudes von 50 Jahren aufsummiert und dann ins Verhältnis zur Fläche des Gebäudes gesetzt. Nachgewiesen werden müssen dann zwei Werte: Zum einen die Treibhausgasemissionen gemessen in CO₂-Äquivalent pro m2 Fläche und Jahr (CO₂e/m2 a) und dem Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (kWh). Die Berechnung einer Ökobilanz kostet ca. 1.000 € und stellt somit die einfachste Form zum Erhalt einer Förderung dar. Beachten muss man hierbei aber, dass man die Anforderungen an die Ökobilanz einhält. Diese wurde zum Jahreswechsel um ca. 14 % verschärft und soll nach aktuellem EU Beschlusses bis zum Jahr 2030 auf ein Nullemissionshaus gesenkt werden. Dies bedeutet wurden nun 20 Jahre der Effizienzhausstandard erhöht und somit hauptsächlich die Anforderungen an die Dämmung verschärft (von 2001 bis 2022), werden wir in diesem Jahrzehnt versuchen den Umweltschaden der Gebäude über den Lebenszyklus zu reduzieren. Ein Wert von null ist natürlich physikalisch unmöglich und kann nur durch Kompensation z.B. in Form von Einspeisung überschüssiger Energie ins Netz durch eine Photovoltaikanlage erfolgen. Auch dieses Thema wird zukünftig ausführlicher mit einem eigenen Blogbeitrag erläutert.

Zusammengefasst wird die Trauer im ersten Moment über den Wegfall der Zuschüsse kompensiert durch höhere Darlehen mit einem voraussichtlich noch höheren Zinsvorteil. Hierdurch dürfte der Gesamtvorteil aus Zins und Zuschuss noch weiter steigen zu den vorherigen Modellen. Dies ist auch der logische Schluss: Dem Staat fehlt zurzeit das Geld, um einmalige hohe Zuschüsse auszuzahlen, auch wenn der private Häuslebauer diese am besten gebrauchen könnte. So wird nun die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden durch den Zinsvorteil und der daraus resultierenden niedrigeren monatlichen Rate stark verbessert, sodass sich hoffentlich mehr Kunden die eigenen vier Wände wieder leisten können.
Genaueres erfahren wir dazu am 1.3. Sobald nun die genauen technischen Informationen bekannt sind, werde ich die Basisförderung mit der Förderung inklusiv Nachhaltigkeitszertifikat vergleichen. Dies werden aber immer nur Beispiele sein und jeder sollte diesen Vergleich anhand der Kosten, Dauer der Rückzahlung des Darlehens und des individuellen Zinsvorteils berechnen und für sich entscheiden, welches der beiden Modelle besser ist.

Haben Sie Fragen hierzu oder würden gerne für Ihr Bauvorhaben einmal den Vergleich der unterschiedlichen Förderungen erstellt bekommen? Dann schreiben Sie mich an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin zur Realisierung Ihres Traums von den eigenen vier Wänden.

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